AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Classic Eismaschinen GmbH

(Fassung vom November 2012)

 

Präambel:

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen uns und dem Kunden getätigten Vertragsabschlüsse, soweit der Kunde Unternehmer i.S. § 14 Abs. 1 BGB ist. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

 

1. Allgemeines

 

1.1 Es gelten ausschließlich unsere AGB. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

 

1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, es sei denn wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.  

 

1.3 Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern i.S. § 14 Abs. 1 BGB.

 

2. Angebot und Annahme, Angebotsunterlagen

 

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder durch Lieferung zustande.

 

2.2 Angaben über Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sowie Darstellungen und Abbildungen insbesondere auf unseren Internetseiten oder in Katalogen, Prospekten etc. sind ebenfalls unverbindlich, soweit deren Verbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart wird.  

 

2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Zu unseren Angeboten gehörende Zeichnungen oder sonstige Unterlagen sind im Falle der Nichtauftragserteilung auf unser Verlangen unverzüglich an uns herauszugeben.

 

3. Preise und Zahlungen

  

3.1 Alle angegebenen Preise gelten in EURO und verstehen sich vorbehaltlich besonderer Vereinbarung „ab Lager“; sie sind Nettopreise, die jeweilige gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer wird gesondert berechnet.

 

3.2 Liegt der Liefertermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss, sind wir berechtigt den Preis angemessen zu erhöhen und an veränderte Preisgrundlagen anzupassen. Es gilt dann der zu

diesem Zeitpunkt gültige Preis. Übersteigt dieser den zunächst vereinbarten Preis um mehr als 10%, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

 

3.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. In Einzelfällen behalten wir uns eine Bonitätsprüfung und Änderung der Zahlungsbedingungen vor.

 

3.4 Die Aufrechnung sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber unseren Forderungen ist dem Kunden nicht gestattet, es sei denn es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche.

 

4. Lieferzeit, Lieferung

 

4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gilt Lieferung „ab Lager“ als vereinbart.

 

4.2 Unsere Lieferzeiten gelten annähernd, es sei denn wir hätten schriftlich eine verbindliche Lieferzeit zugesagt. Der Beginn einer von uns verbindlich angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen und kaufmännischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus, insbesondere die Beibringung vom Kunden evtl. beizubringender Unterlagen sowie den Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

 

4.3 Wir haften nicht für Liefer- und Leistungsstörungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder durch sonstige unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Ereignisse, wie insbesondere Streik, Aussperrung oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, verursacht worden sind. Erschweren solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich oder machen sie unmöglich und ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; in diesem Fall sind wir verpflichtet den Kunden unverzüglich darüber zu informieren und Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten. Bei Behinderungen von nur vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung.

 

4.4 Sofern wir uns im Lieferverzug befinden, haften wir im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche Verzug in Höhe von 3% des Rechnungswertes der im Verzug befindlichen Lieferung / Leistung, insgesamt jedoch in Höhe von maximal 15%.

Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn der Lieferverzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit. Das Recht des Kunden im Falle des Lieferverzuges nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten bleibt unberührt.

 

4.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft um ein kaufmännisches Fixgeschäft handelt.          

 

5. Gefahrübergang, Lagerkosten

 

5.1 Die an den Kunden zu liefernden Kaufsachen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, von uns auf eigene Kosten transportgerecht verpackt. Für die Entsorgung des Verpackungsmaterials hat hingegen der Kunde auf seine Kosten zu sorgen.

 

5.2. Sofern der Kunde es wünscht werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.

 

5.3 Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über, sobald die Kaufsache an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Im Falle der Selbstabholung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache mit Übergabe der Kaufsache an den Kunden oder an eine von diesem mit der Abholung beauftragte Person auf den Kunden über.

 

5.4 Verzögert sich der Versand oder die Übergabe aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, mit dem wir versandbereit waren und dies dem Kunden angezeigt haben bzw. die Kaufsache zur Abholung bereit war und wir dem Kunden dies angezeigt haben.

 

5.5 Aus einer Verzögerung gem. 5.4 resultierende Lagerkosten trägt der Kunde. Bei Fremdlagerung (Hersteller, Spediteur) sind wir berechtigt die uns hierfür in Rechnung gestellten Kosten der Lagerung in vollem Umfang an den Kunden weiterzugeben. Erfolgt die Lagerung durch uns, so betragen die Lagerkosten pauschal 0,25% des Rechnungswertes pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis höherer oder geringerer Lagerkosten bleiben jeweils vorbehalten.

 

6. Annahmeverzug, Nichtabnahme

 

6.1 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt den uns daraus entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.

 

6.2 Nimmt der Kunde die Kaufsache nicht ab oder wird der Vertrag infolge eines anderen vom Kunden zu vertretenden Umstandes nicht durchgeführt, so sind wir berechtigt Schadensersatz pauschal in Höhe von 25% des Rechnungsbetrages ohne Nachweis zu fordern. Geltendmachung und Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale ist.

 

7. Gewährleistung, Garantie, Haftung

 

7.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

 

7.2 Die von uns vertriebenen Geräte sind empfindlich und bedürfen der besonderen Wartung, Reinigung und Pflege. Mängelansprüche oder Ansprüche aus von uns abgegebenen Garantien setzen deshalb weiter voraus, dass die Kaufsache fachmännisch aufgestellt und in Betrieb genommen wird sowie der Kunde sie ordnungsgemäß gebraucht, insbesondere die in der Betriebsanleitung vorgeschriebenen Wartungs- und Reinigungsmaßnahmen durchführt und die verwendeten Produkte für den Betrieb in der Kaufsache geeignet sind. Für eine ordnungsgemäße Funktion der Geräte bedarf es einer zweckgemäßen Verwendung. Im Zweifel fragen Sie bitte bei Ihrem autorisierten Fachhändler nach.

 

7.3 Soweit von uns Garantieerklärungen abgegeben werden handelt es sich dabei regelmäßig um Herstellergarantien; diese werden von uns jeweils im vollen Umfang an den Kunden weitergereicht. Uns selbst verpflichtende Garantien (Händlergarantie) geben wir nur in Sonderfällen und bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Zusage.

 

7.4 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung entweder durch Mängelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung berechtigt.

 

7.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis angemessen zu mindern.

 

7.6 Die Lieferung gebrauchter Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, sofern im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist und der Mangel nicht arglistig verschwiegen worden ist.

 

7.7 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neu hergestellten Sachen 12 Monate, bei gebrauchten Sachen - sofern die Gewährleistung ausnahmsweise nicht ausgeschlossen ist - 6 Monate, jeweils ab Lieferung. 

 

7.8 Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten darstellt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Sofern wir schuldhaft eine solche wesentliche Vertragspflicht verletzen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

7.9 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.  

 

7.10 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als unter 7.8 und 7.9 vorgesehen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche nach § 823 BGB sowie für Schäden, die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden); insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

 

7.11 Soweit unsere Haftung für Schäden ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf eine persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

8. Eigentumsvorbehalt

 

8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Kaufsache unser Eigentum.

 

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum an der Kaufsache noch nicht übergegangen ist, diese pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er bei hochpreisigen Kaufsachen verpflichtet, diese auf eigene Kosten ausreichend gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern.

 

8.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets für uns. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Für die durch Verarbeitung oder Vermischung entstandene Sache gilt das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Für den Fall, dass die durch Verarbeitung oder Vermischung entstandene Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteiliges Miteigentum überträgt.

 

8.4 Der Kunde ist berechtigt die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe unserer Forderung (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer erwachsen, und zwar unabhängig davon ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an. Gleiches gilt für sonstige Forderungen gegen Dritte, die an Stelle der Kaufsache treten oder sonst hinsichtlich der Kaufsache entstehen wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Tritt einer dieser Fälle aber ein, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den (Dritt-) Schuldnern die Abtretung mitteilt.

 

8.5 Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde im Falle von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter

a) uns unverzüglich davon zu informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen sowie

b) den Dritten unverzüglich auf unser bestehendes Eigentum hinzuweisen.

 

8.6 Der Kunde tritt uns zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn auch die Forderungen ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück oder Gebäude gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an.

 

8.7 Wir werden die Kaufsache oder die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen des Kunden nach dessen Wahl freigeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.

 

9. Schlussbestimmungen

 

9.1. Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

 

9.2 Erfüllungsort für unsere vertraglichen Pflichten sowie Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist D-68219 Mannheim. Wir sind jedoch berechtigt den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.